Kirchenvorstandswahl

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3. Kanzelabkündigung

Liebe Gemeinde,

„Stimm für Kirche.“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt. 13 Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt.

Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde.

Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.

Der Vertrauensausschuss hat den entgültigen Wahlvorschlag aufgestellt.

Er enthält folgende Namen:

Birk Petra; 66 Jahre, Westendorf
Güthner Beate;  64 Jahre, Neugablonz
Hehemann Bärbel;  64 Jahre, Neugablonz
Hillebrand Dieter;  59 Jahre, Neugablonz
Kallenbach Jörn;  55 Jahre, Pforzen
Klassin Susanne;  42 Jahre, Neugablonz
Knorr Wilfried;  65 Jahre, Kaltental
Lindenbacher Petra;  60 Jahre, Germaringen
Peukert Barbara;  67 Jahre, Neugablonz
Relke Helena; 37  Jahre, Neugablonz
Rose Sabine, 55 Jahre, Germaringen
Schalück Anna;  62 Jahre, Neugablonz
Ulbrich Dieter;  71 Jahre, Neugablonz

Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.

 

2. Kanzelabkündigung vom 26.05.2024

Vorstellung der Kandidierenden:
Güthner Beate
Hehemann Bärbel
Hillebrand Dieter
Kallenbach Jörn
Klassin Susanne
Knorr Wilfried
Lindenbacher Petra
Peukert Barbara
Rose Sabine
Schalück Anna
Ulbrich Dieter

Liebe Gemeinde,
„Stimm für Kirche.“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.
.........11.......... Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich bis jetzt zur Kandidatur bereit erklärt. Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde.
Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.
Der Vertrauensausschuss hat den vorläufigen/endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt.
Er enthält folgende Namen: (s.o.)

Sie können weitere Kandidatinnen und Kandidaten benennen. Dazu gilt eine Frist von 10 Tagen, die am ....05.06.2024............... endet.
Geben Sie Ihre Vorschläge bitte in diesem Zeitraum an den Vertrauensausschuss, bzw. ans Pfarramt.
Der Vertrauensausschuss muss Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlvorschlag aufnehmen, wenn sie wählbar sind
und von mindestens .......45............ (für diese Zahl siehe § 10 Abs. 2 Satz 3 KVWG) wahlberechtigten Gemeindemitgliedern schriftlich vorgeschlagen wurden.
Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag. Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl
Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.

1. Kanzelabkündigung vom 24.03.2024

Liebe Gemeinde,
die sechsjährige Amtsperiode des Kirchenvorstands geht im Herbst zu Ende. Am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl.
Kirchenvorstandswahlen sind wichtige Stationen im Leben unserer Gemeinde.
• Die Wahlvorbereitungen bieten Anlass, der Öffentlichkeit zu zeigen, wofür unsere evangelische Gemeinde an diesem Ort steht.
• Diejenigen von Ihnen, die bereit sind zu kandidieren, setzen ein Zeichen, wofür sie mit Zeit, Kraft und Ansehen stehen.
• Sie alle können am Wahltag mitbestimmen, wer mit welchen Zielen in den nächsten sechs Jahren unsere Gemeinde leiten soll.
Hier nun die wichtigsten Informationen zur Wahl
Wählen dürfen alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag 14 Jahre alt und konfirmiert bzw. aufgenommen sind oder mindestens 16 Jahre alt sind und seit drei Monaten in unserer Kirchengemeinde wohnen.
Wählbar sind Gemeindemitglieder ab 18 Jahren.
Bitte, denken Sie mit über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten nach. Wir brauchen Menschen, die bereit sind, sich für den evangelischen Glauben einzusetzen.
Für die Wahl wurde vom Kirchenvorstand ein Vertrauensausschuss berufen. Er stellt den Wahlvorschlag auf. Alle Gemeindemitglieder können dafür Kandidatinnen und Kandidaten benennen.
Wenn ein wählbares Gemeindemitglied von einer bestimmten Zahl Wahlberechtigter schriftlich vorgeschlagen wird, muss es in den Wahlvorschlag aufgenommen werden.
Die Kirchenleitung hat eine allgemeine Briefwahl vorgesehen, das heißt, dass alle Wahlberechtigten ihre kompletten Wahlunterlagen mit der Post bekommen. Sie können damit in das Wahllokal kommen oder direkt ohne Antrag ihre Briefwahl durchführen.
Über diese und andere Einzelbestimmungen zum Wahlverfahren unterrichten wir Sie auch im Gemeindebrief, Schaukasten und Homepage. Auskunft erhalten Sie selbstverständlich auch im Pfarramt. Tel. 08341-62192 Mail: pfarramt.kaufbeuren-neugablonz@elkb.de
Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten richten Sie bitte bis spätestens 19.05.2024 an die/den Vorsitzende/n des Vertrauensausschusses
Pfarrerin Ulrike Butz, Falkenstraße 16, 87600 Kaufbeuren, Mail: Ulrike.butz@elkb.de